Allgemeine Geschäftsbedingungen von seaside productions GmbH
Stand: 1.4.2008
1. Geltungsbereich
Die Leistungen der seaside productions GmbH (nachfolgend „seaside productions“) erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) und sind Bestandteil aller Vertragsverhältnisse und damit im Zusammenhang stehender Rechtsgeschäfte zwischen der seaside productions und ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Kunden“). Mit der Annahme des Leistungsangebots der seaside productions durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Entgegennahme der Leistungen der seaside productions gelten diese AGB als angenommen. Anders lautende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, deren Geltung wurde ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Änderungen dieser AGB werden im Internet (www.seaside-productions.de) bekannt gegeben und dem Kunden auf Wunsch zugesendet. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich Widerspruch gegenüber der seaside productions erhebt.
2. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt mit firmenmäßiger Annahme (mündlich oder schriftlich) des Angebots der seaside productions durch den Kunden zustande. Soweit in den Angeboten der seaside productions Angaben über technische Leistungsmerkmale enthalten sind, stellen diese nur ungefähre Werte und keine Beschaffenheitsvereinbarung dar, soweit diese nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Fertigstellungstermine sind nur dann verbindlich, soweit sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind.
3. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde wird erforderliche Mitwirkungsleistungen rechtzeitig erbringen. Für Verlust oder Beschädigung von Gegenständen, die dem Kunden gehören oder von diesem mitgebracht werden, haftet seaside productions nur nach Maßgabe von Ziffer 10 dieser AGB. seaside productions ist nicht verpflichtet, eine Versicherung für die, von dem Kunden eingebrachten Gegenstände abzuschließen.
4. Pflichten des Kunden bei Studio-/Gerätüberlassung
Hat das Vertragsverhältnis die zeitweise Überlassung von Räumlichkeiten (insbesondere Studios) und/oder technischem Gerät zum Gegenstand, verpflichtet sich der Kunde, die ihm überlassene Mietsache pfleglich zu behandeln und nach Ende der Mietzeit termingerecht und im gleichen Zustand an seaside productions zurückzugeben, wie sie zu Beginn der Vermietung an den Kunden übergeben worden ist. Die Kosten für die Herstellung des ursprünglichen Zustandes hat der Kunde zu tragen. Die Mietsache darf nur für den vertragsgemäßen Gebrauch verwendet werden. Die Mietsache darf vom Kunden nicht weitervermietet oder Dritten überlassen werden.
5. Unternehmerpfandrecht
Alle von der seaside Poductions nach Maßgabe des jeweiligen Vertrages für den Kunden angefertigten Werke, insbesondere Sendebänder unterliegen bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche der seaside productions aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden dem Unternehmerpfandrecht der seaside productions, soweit sie sich im Besitz der seaside productions befinden.
6. Abnahme
Der Kunde ist zur Abnahme des ordnungsgemäß hergestellten Werkes verpflichtet. Die Abnahme erfolgt durch rügeloses Entgegennehmen des Werkes. Die Abnahme gilt als erteilt, wenn der Kunde das Werk nicht binnen 2 Werktagen nach Übergabe als mangelhaft oder vertragswidrig rügt. Die Rüge muss schriftlich oder in Textform erfolgen. Unerhebliche Mängel berechtigen den Kunden nicht, die Abnahme des Werkes zu verweigern.
7. Vergütung
Die, von dem Kunden für die Leistungen der seaside productions geschuldete Vergütung ergibt sich aus dem, von dem Kunden angenommenen Vertragsangebot (nachfolgend „Vertrag“) ggf. in Verbindung mit der bei Vertragsschluss gültigen Preisliste. Die Preise sind freibleibend; bei Änderung der Kostenlage, insbesondere Schwankungen der Materialpreise behält sich seaside productions vor, Preisänderungen vorzunehmen. Der Kunde kann sich nicht auf Preise in vorangehenden oder nachfolgenden Angeboten berufen. Rechnungen der seaside productions sind vom Kunden sofort zu prüfen und etwaige Fehler unverzüglich und schriftlich zu rügen. Sämtliche, in den Angeboten und Preislisten ausgewiesenen Beträge verstehen sich rein netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
8. Zahlungsbedingungen
Sofern sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt, sind Rechnungen durch Überweisung binnen 14 Tagen nach Abnahme des Werkes ohne jeden Abzug auszugleichen. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Kommt der Kunde in Verzug, ist er verpflichtet, Verzugszinsen in Höhe von 10% über den Basiszinssatz in Bezug auf die offenstehende Forderung zusätzlich zu dieser an seaside productions zu zahlen. Individualvertraglich können die Parteien eine hiervon abweichende Regelung treffen. Wechsel oder Schecks werden nur erfüllungshalber entgegengenommen und gelten erst ab Einlösung und Begleichung aller Nebenkosten als Zahlung. seaside productions behält sich vor, die Zahlungserfüllung durch Wechsel oder Schecks abzulehnen. Ein Leistungsverweigerungsrecht oder Zurückbehaltungsrecht seitens des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, der Anspruch, auf den das Leistungsverweigerungsrecht gestützt wird, ist rechtskräftig, unbestritten oder von der seaside productions schriftlich anerkannt. Eine Aufrechnung durch den Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn die Gegenforderung ist rechtskräftig, unbestritten oder von der seaside productions schriftlich anerkannt.
9. Gewährleistung
Die Gewährleistung für Mängel ist nach Wahl von seaside productions beschränkt auf Nachbesserung oder Nacherfüllung. Soweit die Nachbesserung fehlschlägt und/oder eine Nacherfüllung nicht möglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll ist, ist der Kunde berechtigt, die Vergütung zu mindern oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Weitere Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. § 639 BGB bleibt hiervon unberührt. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Abnahme und dauert zwei Jahre.
10. Haftung des Kunden
Der Kunde haftet für alle, auch fahrlässige Sach- und Personenschäden, welche seaside productions oder Arbeitnehmern bzw. Beauftragten der seaside productions oder Dritten im Zusammenhang mit Maßnahmen oder Unterlassungen des Kunden, seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen, die sich aus Anlass der Tätigkeit des Kunden in den Räumen der seaside productions aufhalten, erleiden.
11. Haftung von seaside productions
seaside productions haftet unbeschränkt bei Vorsatz und soweit aufgrund von Pflichtverletzungen durch seaside productions die Gesundheit, der Körper oder das Leben von Menschen verletzt worden sind. Darüber hinaus haftet seaside productions unbeschränkt für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Für grob fahrlässige Pflichtverletzungen sowie die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. „Kardinalpflichtverletzung“) haftet seaside productions begrenzt auf die Auftragssumme und mit der Einschränkung, dass die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt ist. Für Mangelfolgeschäden und mittelbare Schäden, für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Nutzungsausfall, Gutachterkosten u. ä. haftet seaside productions nur bei grob fahr¬lässig verursachten Kardinalpflichtverletzungen und dann nur bis zur Höhe der Auftragssumme und des vorherseh¬baren, typischerweise eintretenden Schadens. In allen übrigen Fällen ist eine Haftung von seaside productions ausgeschlossen.
12. Höhere Gewalt
seaside productions übernimmt keine Haftung bei Diebstahl, Verlust oder Abhandenkommen von zur Bearbeitung überlassenen Film- oder Bandmaterialien, es sei denn, dass das Film-/Bandmaterial der seaside productions in Verwahrung gegeben wurde. Eine Verwahrungsabrede bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse, die der seaside productions die geschuldete Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe, behördliche Anforderungen und sonstige vergleichbare unvorhergesehene Fälle, hat seaside productions auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen seaside productions, die Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Verzögert sich die Leistung aufgrund der Behinderung unangemessen lang, können beide Parteien wegen des noch nicht erfüllten Teils des Vertrages ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten.
13. Referenz
seaside productions ist berechtigt, den Kunden als Referenz zu benennen und den Produktionsauftrag ganz oder in Teilen auf seiner Website zu veröffentlichen.
14. Schlussbestimmungen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in ihrer jeweils aktuellen Version. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder unvollständig sein, so wird der Vertrag in seinem übrigen Inhalt hiervon nicht berührt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist München. Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, München.